Genusslauf 2010 - Teilnahmebedingungen
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Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder tritt er vor der Veranstaltung vom Start zurück, besteht
kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags (Startgeld plus Kosten etwaiger zusätzlicher gebuchter Rahmenveranstaltungen).
Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltungen in Betracht, wenn dies vom
Veranstalter zu vertreten ist. Nimmt der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus
Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vor oder sagt diese ab, besteht keine Schadensersatzpflicht
des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
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Dem Teilnehmer ist bekannt, dass seine Teilnahme am Genusslauf und dem dazugehörigen Programm auf eigene Gefahr erfolgt und
Haftungsansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen sind. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken
des Teilnehmers. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Begleitpersonen und für Kinder, die am Kinderlauf teilnehmen. Der
Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden kommende Gegenstände.
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Fahrradbegleitung sowie das Mitführen von Stöcken oder Hunden auf der Stecke sind untersagt und führen zur Disqualifikation.
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Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung
und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der
Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein. Der Teilnehmer erklärt sich weiterhin
damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen ohne
Anspruch auf Vergütung vom Veranstalter zur Erstellung der persönlichen Teilnehmerurkunde und weitere mit dem Genusslauf in
Zusammenhang stehende Zwecke verwendet werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens,
Vereins, seiner Startnummer, Altersklasse und Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien
einverstanden. Er kann der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.
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Anmeldungen sind erst gültig, wenn neben der schriftlichen Meldung der Gesamtbetrag für die Lauf/Rahmenveranstaltungen auf unserem
Konto verbucht ist. Anmeldungen am Wettkampftag sind nicht mehr möglich.
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Das Mindestalter für die Teilnahme am Viertelemarathon beträgt 12 Jahre, für die Teilnahme am Halbmarathon 18 Jahre.
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Anmeldeschluss ist der 17.04.2010 oder wenn 1200 bezahlte Meldungen vorliegen.
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Sollten einzelne Punkte dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der
übrigen Punkte unberührt.